Geschäftsbedingungen

1. Unterricht

Die Schwimm- und Bewegungsschule Zollicuda GmbH, nachfolgend Zollicuda genannt, organisiert und führt Schwimm- und Sportunterricht durch.

2. Hallenbad Eintritte

Der Eintritt für die Privatlektionen sowie die Gruppenkurse in den öffentlichen Hallenbäder Fohrbach und Meilen ist im Kursgeld nicht inbegriffen. Ausgenommen sind die Ferienkurse.
Der Eintritt für die Gruppenkurse in den Schulschwimmanlagen Riesbach, Looren und Epi-Klinik ist im Kursgeld inbegriffen.

3. Lehrer / Lehrerwechsel

Der Unterricht wird durch Mitarbeiter von Zollicuda durchgeführt. Im Sinne eines geregelten und kontinuierlichen Unterrichts ist Zollicuda bemüht, Wechsel der Lehrer zu vermeiden. Unvermeidliche Lehrerwechsel, ob kurz- oder längerfristig können aus organisatorischen Gründen nicht angekündigt werden. Somit können unangekündigte Lehrerwechsel erfolgen.

4. Anwesenheit der Begleitpersonen

Sowohl in Privat- wie auch Gruppenunterricht können Begleitpersonen anwesend sein. Bedingungen sind hierfür, dass die Begleitpersonen sich an Vorschriften und Anweisungen der Badebetreiber und der Lehrer halten.

5. Gruppenunterricht

5.1 Kursdurchführung

Eine Anmeldung für einen Kurs ist verbindlich und muss mittels Anmeldeformular getätigt werden. (Abmeldungen möglich siehe Punkt 5.2). Zollicuda kann bis 2 Tage (nicht Werktage) vor Kursbeginn einen angesagten Kurs absagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden vollumfänglich rückerstattet.

5.1.2

Der Kursteilnehmer kann innerhalb der Zeitspanne eingeteilt werden in der, der entsprechende Kurs, gemäss Ausschreibung, angesetzt ist. Zollicuda kann keine Garantie für eine bestimmte Lektionszeit oder eine bestimmte Lehrperson übernehmen. Auch übernimmt Zollicuda keine Garantie, dass bestimmte Kursteilnehmer zur gleichen Zeit unterrichtet werden.

5.2 Kursabmeldungen seitens der Kursteilnehmer und Kosten

Abmeldungen können nur schriftlich (e-mail, Fax oder einfacher Brief) über das Sekretariat gekündigt werden. Der Erhalt einer Kündigung muss von Zollicuda zwingend bestätigt werden.

Folgende Kosten werden für den Kursteilnehmer bei Absagen fällig:

 

Zeitpunkt
Kosten

Absagen bis 4 Wochen vor Kursbeginn

keine Kosten

Absagen zwischen 3 bis 4 Wochen vor Kursbeginn

Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-

Absagen zwischen 2 bis 3 Wochen vor Kursbeginn

25% des Kursgeldes

Absagen zwischen Vortag und 1 Woche vor Kursbeginn

50% des Kursgeldes

Absagen ab Kursdatum oder nach Kursbeginn

100% des Kursgeldes

Es besteht kein Anrecht auf Entschädigung von einzelnen verpassten Lektionen.

5.3 Ersatz durch Zollicuda

Können Kurse oder Kursteile aus Gründen, Ereignissen oder Verschulden Dritter nicht durchgeführt werden besteht kein Anrecht auf Ersatz durch Zollicuda.

6. Privatunterricht

6.1 Anmeldung

Anmeldungen zum Privatunterricht müssen mittels Anmeldeformular getätigt werden.
Darüber hinaus sind auch mündlich vereinbarte Schwimmlektionen sowie Anmeldungen per Post gültig.

6.2 Unterrichtsform

6.2.1

Der Unterricht wird wöchentlich durchgeführt. Ferien- und Feiertage sind entsprechend dem Zollicuda-Ferienplan auf www.zollicuda.ch. Auch werden Ferien und unterrichtsfreie Tage auf unserer Homepage unter „Aktuell“ angekündigt. Ohne eine Kündigung (gemäss Punkt 5.5.) des Privatunterrichtes, läuft dieser nach den Schulferien, auch nach den Sommerferien, weiter. Privatunterricht während der Schulferien kann separat vereinbart werden, wobei Punkt 6.6 zu beachten ist.

6.2.2

Privatunterricht kann als Einzelunterricht oder in einer Zusammenlegung von zwei oder drei Personen stattfinden. Es besteht weder ein Anrecht auf Einzelunterricht noch Unterricht in Zweier- oder Dreiergruppen. Ausnahmen bilden hier der geblockte (gegen Aufpreis gebuchte) Einzel- und Zweierunterricht der dementsprechend angemeldet und von Zollicuda bestätigt wurde. Eine Blockierung zu zweien kann nur erfolgen, wenn beide Teilnehmer einverstanden sind und wird nicht von Zollicuda organisiert. Zusammengelegte, wie auch geblockte Lektionen bleiben Privatlektionen und entsprechen nicht stabilen Kleingruppenkursen.

Die Unterrichtsform kann bei Abmeldungen eines Kindes innert Wochenfrist ändern, die Preise werden dynamisch angepasst entsprechend der ausgeschriebenen Preise/Anzahl tatsächlich teilnehmenden Personen. Aus organisatorischen Gründen behält sich Zollicuda das Recht vor, die Unterrichtsform ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6.2.3

Die Kunden müssen sich beim ‚Treffpunkt Zollicuda‘ einfinden. Dort werden sie vom Lehrer abgeholt. Übernimmt ein Lehrer einen Kunden von einem anderen Ort als vom ‚Treffpunkt Zollicuda‘, so gilt für alle zukünftigen Übernahmen der ‚Treffpunkt Zollicuda‘ weiterhin als Übernahmeort. Dies kommt vor allem zum Tragen, wenn ein Ersatzlehrer im Einsatz ist, der den Kunden vom Aussehen her nicht erkennen kann.

6.3 Ausfall von Lektionen

Kann eine Lektion aus Gründen die bei Zollicuda liegen nicht durchgeführt werden, so besteht seitens der Teilnehmer kein Recht auf irgendeine Entschädigung die dem Teilnehmer aus Planung oder Organisation des Unterrichtes entstanden sind. Bereits bezahlte Lektionen werden vollumfänglich vergütet oder rückerstattet.

6.4 Abwesenheiten der Teilnehmer/Abmeldungen

Privatlektionen können bis 12:00 des Vortages (auch Samstags oder Sonntags) über das Sekretariat (Telefon (auch Beantworter), Fax oder e-mail) abgemeldet werden. Es können keine Abmeldungen bei Lehrern getätigt werden!

Erfolgt die Abmeldung zwischen 12:00 und 20:00 des Vortages so werden 50% des Kursgeldes erhoben.

Bei einer Absage nach 20:00 Uhr des Vortages oder bei keiner Absage wird das volle Kursgeld erhoben.

Erscheint ein Kursteilnehmer 15 Minuten nach Lektionsbeginn nicht beim ‚Treffpunkt Zollicuda‘ im Bad, gilt der Kursteilnehmer als nicht erschienen. Die verbleibenden 10 Minuten der Lektion müssen nicht mehr unterrichtet werden und der Lehrer kann sich vom ‚Treffpunkt Zollicuda‘ entfernen. Die Lektion wird voll verrechnet.

Erscheint ein Kursteilnehmer, der in einer ‚Gruppe‘ unterrichtet wird, verspätet, so liegt es beim Kursteilnehmer (oder dessen Betreuungsperson) den Lehrer im Bad ausfindig zu machen, da dieser den Unterricht bereits begonnen hat.

6.5 Kündigung des Privatunterrichtes

Definitive Kündigungen (ebenfalls bis 12 Uhr Vortag möglich) können nur schriftlich (mail, Fax oder Brief) über das Sekretariat gekündigt werden. Der Erhalt einer Kündigung muss von Zollicuda zwingend bestätigt werden

6.6 Privatunterricht während der Ferienzeit

Bei Absagen für vereinbarten (auch mündlich vereinbarten) Privatunterricht in der Schulferienzeit werden folgende Kosten fällig:

Zeitpunkt
Kosten

Absagen bis 4 Wochen vor Kursbeginn

keine Kosten

Absagen zwischen 3 bis 4 Wochen vor Kursbeginn

Bearbeitungsgebühr von CHF 30.-

Absagen zwischen 2 bis 3 Wochen vor Kursbeginn

25% des Kursgeldes

Absagen zwischen Vortag und 1 Woche vor Kursbeginn

50% des Kursgeldes

Absagen ab Kursdatum oder nach Kursbeginn

100% des Kursgeldes

7. Sicherheit, insbesondere der Kinder vor und nach dem Unterricht/ Haftung

Die Sicherheit Ihrer Kinder liegt uns besonders am Herzen. Deshalb müssen wir auf die Durchsetzung folgender Regeln Wert legen.

7.1 Allgemein

7.1.1

Zollicuda ist für betriebliche Unfälle haftpflichtversichert. Der Abschluss einer Einzelunfallversicherung ist hingegen Sache des Kunden.

7.1.2

Zollicuda lehnt jede Haftung für Unfälle seiner Kunden vor und nach dem Unterricht ab. Dies betrifft insbesondere Unfallereignisse, welche sich auf dem Weg zum Unterricht und wieder zurück sowie während des Aufenthaltes in der Badeanstalt vor oder nach dem Unterricht ereignen.

7.2 Kinder

7.2.1

a) Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr müssen zwingend von einer erwachsenen Begleitperson in den Schwimmunterricht gebracht und abgeholt werden.

b) Ein Kind ab dem achten Altersjahr, das mit Erlaubnis des Inhabers der elterlichen Gewalt alleine zum Unterricht erscheinen darf, muss Zollicuda mittels eines speziellen Formulars gemeldet werden. Das Formular wird auf Verlangen von Zollicuda abgegeben. Die Gültigkeitsdauer umfasst im Kurswesen den angemeldeten Kurs und erlischt danach. Dies gilt auch bei einer Neuanmeldung für einen Folgekurs! Die zusätzliche Anwesenheitskontrolle mit Rückverfolgung kann jedoch neu beantragt werden. Im Privatunterricht ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Monate befristet und kann danach neu beantragt werden. Zollicuda überprüft bei Lektionsbeginn die Anwesenheit ein in dieser Art gemeldeten Kindes und entlässt es ohne Rückmeldung bei Lektionsende. Erscheint ein dieser Art gemeldetes Kind nicht zur Lektion, nimmt Zollicuda mit dem Inhaber der elterlichen Gewalt telefonischen Kontakt auf, soweit dieser auf der im Formular angegeben Telefonnummer erreichbar ist und der Ablauf der Lektion dadurch nicht weiter beeinträchtigt wird. Diese kostenlose Zusatzleistung dient der Sicherheit Ihrer Kinder im alter zwischen 8 bis 14 Jahren. Ab dem vollendeten 14 Lebensjahr ist eine solche Meldung nicht mehr möglich.

c) Ein Kind, welches nicht mittels speziellem Formular angemeldet wird, ist von einer erwachsenen Begleitperson zum Unterricht zu bringen. Eine Anwesenheitskontrolle durch Zollicuda entfällt.

7.2.2

Zollicuda übernimmt mit Beginn des Unterrichts die Aufsicht über das Kind. Beginnt der Unterricht aus irgendeinem Anlass verspätet, so bleibt das Kind jedenfalls bis zum Beginn des Unterrichts unter der Aufsicht der Begleitperson.

7.2.3

Zollicudas Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der jeweiligen Lektion. Eine allfällig gewünschte Nachbesprechung mit den Eltern oder der Begleitperson erfolgt ausserhalb der Lektion. Das Kind steht während der Zeit der Nachbesprechung unter der Aufsichtspflicht seiner erwachsenen Begleitperson.

7.2.4

a) Ein begleitetes Kind muss dem Lehrer persönlich beim ‚Treffpunkt Zollicuda‘ übergeben werden. Ausnahme siehe Punkt 7.2.5.

b) Die Begleitperson des Kindes hat sich zu vergewissern, dass Zollicudas Lehrperson das Kind unter seine Aufsicht nimmt.

c) Die Begleitperson hat das Kind nach Ende des Unterrichts am mit Zollicudas Lehrperson vereinbarten Ort, in der Regel beim ‚Treffpunkt Zollicuda‘, abzuholen. Ausnahme siehe Punkt 7.2.5 a)
Ein nicht abgeholtes Kind bleibt unter der Aufsicht Zollicudas, soweit dies mit zumutbarem Aufwand erfolgen kann. Zollicuda ist berechtigt, die durch diese zusätzliche Aufsicht entstehenden Mehrkosten nach allgemein üblichen Ansätzen in Rechnung zu stellen.

7.2.5

a) Weist eine Begleitperson ihr Kind an, eine Reststrecke ohne Begleitung zurückzulegen, so steht das Kind bis zur Übernahme (d.h. bis zum Kursbeginn) unter der Aufsicht der Begleitperson. Hier gilt besonders auch Punkt 7.2.2. Die Begleitperson hat sich auch zu vergewissern, dass das Kind den Lehrer beim ‚Treffpunkt Zollicuda‘ trifft.

b) Weist eine Begleitperson sein Kind an, sich nach dem Unterricht von der Lehrperson selbständig und ohne Begleitung zu entfernen (z.B. innerhalb einer Badeanlage), so steht das Kind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter der Obhut der Lehrperson, sondern unter jener der Begleitperson, auch wenn diese nicht anwesend ist.

c) Weist eine Begleitperson sein Kind während des Unterrichts an, sich vom Unterricht zu entfernen, geht die Aufsichtspflicht ab diesem Moment auf die Begleitperson über.

7.2.6

Übernimmt ein Lehrer ein Kind offensichtlich von einem anderen Ort als vom ‚Treffpunkt Zollicuda‘, so gilt für alle zukünftigen Übernahmen der ‚Treffpunkt Zollicuda‘ weiterhin als Übernahmeort. Dies kommt vor allem zum Tragen, wenn ein Ersatzlehrer im Einsatz ist, der das Kind vom Aussehen her nicht erkennen kann.

8. Bezahlung und Erhalt von Rechnungen

8.1

Rechnungen sind zwingend innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Auf verspätete Zahlungen kann Zollicuda eine Gebühr von 15% ab Fälligkeitsdatum auf den Rechnungsbetrag erheben.

8.2

Werden von Zollicuda Mahnungen verschickt, beträgt die Mahngebühr unabhängig der Höhe der Rechnung sFr. 40.-. Diese Gebühr ist auch fällig, wenn sich Mahnung und Zahlungseingang kreuzen.

8.3

Wird eine zweite Rechnung (z. Bsp. nach Verlust der ersten Rechnung) benötigt, so erhebt Zollicuda für die Ausstellung einer Zweitrechnung einen Betrag von sFr. 20.-.

8.4

Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit nach Kontaktaufnahme mit Zollicuda gemeinsam Lösungen zu finden.

8.5

Rechnungen versenden wir, wie bei der Anmeldung gewünscht, in Papierform per Post oder per Mail.

8.5.1

Kunden haben sicherzustellen, dass die registrierte E-Mail-Adresse jederzeit verfügbar ist und angeschrieben werden kann.

8.5.2

Die Kontrolle über den Erhalt der Rechnungen per Mail (evtl. Spam Ordner usw.) liegt in der Eigenverantwortung des Kunden.

8.5.3

Kunden sind verpflichtet zu melden, wenn sie Rechnungen nicht erhalten.

8.5.4

Falls Kunden über die E-Mail-Adresse nicht erreichbar sind, behält sich Zollicuda GmbH das Recht vor, die Rechnungen ohne vorherige Ankündigung wieder in Papierform zuzustellen.

8.5.5

Zahlungserinnerungen werden ebenfalls entweder per Post oder per Mail versendet. Mahnungen erhalten Sie nur in Papierform.

 

9. Geltungsbereich

9.1

Die Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen Stand November 18 ersetzen alle vorgängigen Versionen. Änderungen der AGB sind vorbehalten und gelten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Homepage von Zollicuda (www.zollicuda.ch)

9.2

Der Teilnehmer oder gesetzliche Vertreter anerkennt bei Anmeldung die geltenden Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen.

9.3

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster ZH.

Stand März 2023